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   OLG München, 16.06.1987 - 5 U 5165/86   

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OLG München, 16.06.1987 - 5 U 5165/86 (https://dejure.org/1987,3057)
OLG München, Entscheidung vom 16.06.1987 - 5 U 5165/86 (https://dejure.org/1987,3057)
OLG München, Entscheidung vom 16. Juni 1987 - 5 U 5165/86 (https://dejure.org/1987,3057)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausübung von Stimmrechten als Gesellschafter einer GmbH bei gepfändeten Gesellschaftsanteilen; Verjährung von Forderungen für die Besorgung fremder Geschäfte für die freiberufliche Praxis eines Steuerberaters; Unterbrechung der Verjährung; Aufrechung von Gegenforderungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG §§ 14, 15, 47, 48; ZPO §§ 261, 829, 857

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 24.01.1972 - VII ZR 171/70

    Anerkenntnis durch Aufrechnung?; ferner: Verjährung von Vergütungsanspruch bei

    Auszug aus OLG München, 16.06.1987 - 5 U 5165/86
    Ein die Verjährung unterbrechendes Anerkenntnis ist nur dann anzunehmen, wenn sich aus dem - rechtsgeschäftlichen oder tatsächlichen - Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger sein Bewußtsein vom Bestehen des gegen ihn erhobenen Anspruchs klar und unzweideutig ergibt (BGHZ 58, 103/104; BGH WPM 1970, 548/549; BGH NJW 1969, 1108 Nr. 3).

    Gerade aus der - in der Zahlungsverweigerung liegenden - Erklärung des Beklagten, daß er der Klägerin nichts (mehr) schulde, kann nicht ein zum Ausdruck gebrachtes Bewußtsein vom Gegenteil entnommen werden (BGHZ 58, 103/105; BGH NJW 1969, 1108 Nr. 3).

  • BGH, 27.02.1969 - VII ZR 18/67

    Rechtsfolgen der Zahlungsverweigerung aufgrund von Nachbesserungsansprüchen

    Auszug aus OLG München, 16.06.1987 - 5 U 5165/86
    Ein die Verjährung unterbrechendes Anerkenntnis ist nur dann anzunehmen, wenn sich aus dem - rechtsgeschäftlichen oder tatsächlichen - Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger sein Bewußtsein vom Bestehen des gegen ihn erhobenen Anspruchs klar und unzweideutig ergibt (BGHZ 58, 103/104; BGH WPM 1970, 548/549; BGH NJW 1969, 1108 Nr. 3).

    Gerade aus der - in der Zahlungsverweigerung liegenden - Erklärung des Beklagten, daß er der Klägerin nichts (mehr) schulde, kann nicht ein zum Ausdruck gebrachtes Bewußtsein vom Gegenteil entnommen werden (BGHZ 58, 103/105; BGH NJW 1969, 1108 Nr. 3).

  • BGH, 11.11.1971 - VII ZR 57/70

    Rechtsfolgen der Prozeßaufrechnung

    Auszug aus OLG München, 16.06.1987 - 5 U 5165/86
    Zwar gilt eine Streitsache als mit Zustellung des Mahnbescheides rechtshängig geworden, wenn sie alsbald nach der Erhebung des Widerspruchs abgegeben wird (§ 696 Abs. 3 ZPO ) mit der dann eintretenden Wirkung, daß während der Dauer der Rechtshängigkeit die Streitsache von keiner Partei anderweitig anhängig gemacht werden darf (§ 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO ), jedoch macht die Aufrechnung mit einer Gegenforderung im Prozeß diese nicht rechtshängig (BGHZ 57, 242/243 ff = NJW 1972, 450/451).
  • BGH, 30.01.1979 - VI ZR 154/78

    Berufungsurteil ohne Tatbestand

    Auszug aus OLG München, 16.06.1987 - 5 U 5165/86
    Der Wert der Beschwer der Parteien wurde unter Berücksichtigung der Hilfsaufrechnung (§ 322 Abs. 2 ZPO ) gemäß §§ 2, 3, 546 Abs. 2 ZPO festgesetzt (BGHZ 48, 212/213 und 73, 248/249; Zöller/Schneider aaO § 546 Rn 16).
  • BGH, 01.06.1967 - II ZR 130/65

    Beschwer bei aberkannter Aufrechnungsforderung

    Auszug aus OLG München, 16.06.1987 - 5 U 5165/86
    Der Wert der Beschwer der Parteien wurde unter Berücksichtigung der Hilfsaufrechnung (§ 322 Abs. 2 ZPO ) gemäß §§ 2, 3, 546 Abs. 2 ZPO festgesetzt (BGHZ 48, 212/213 und 73, 248/249; Zöller/Schneider aaO § 546 Rn 16).
  • BGH, 22.04.1982 - VII ZR 191/81

    Zulässigkeit des Verzichts auf die Erhebung der Verjährungseinrede nach

    Auszug aus OLG München, 16.06.1987 - 5 U 5165/86
    Zwar stellt in der Regel ein berufsmäßiger Geschäftsbetrieb, der von der Absicht dauernder Gewinnerzielung beherrscht ist, einen Gewerbebetrieb im Sinne des § 196 BGB dar (BGHZ 83, 382/386), nicht aber, wenn es sich bei dem Geschäftsbetrieb um eine freiberufliche Praxis (BGHZ 86, 313/320) wie die eines Steuerberaters (OLG Celle OLGZ 1978, 65/66 f) handelt.
  • BGH, 24.01.1983 - VIII ZR 178/81

    Verjährungsfrist für Rückabwicklungsansprüche; Unterbrechung der Verjährung durch

    Auszug aus OLG München, 16.06.1987 - 5 U 5165/86
    Zwar stellt in der Regel ein berufsmäßiger Geschäftsbetrieb, der von der Absicht dauernder Gewinnerzielung beherrscht ist, einen Gewerbebetrieb im Sinne des § 196 BGB dar (BGHZ 83, 382/386), nicht aber, wenn es sich bei dem Geschäftsbetrieb um eine freiberufliche Praxis (BGHZ 86, 313/320) wie die eines Steuerberaters (OLG Celle OLGZ 1978, 65/66 f) handelt.
  • BGH, 09.11.1983 - VIII ZR 349/82

    Hinweispflicht des Gerichts auf unsubstantiiertes und unschlüssiges Vorbringen

    Auszug aus OLG München, 16.06.1987 - 5 U 5165/86
    Das wäre jedenfalls unter den besonderen Umständen des vorliegenden Falles notwendig gewesen (OLG München OLGZ 1979, 355/356), so daß es hier keiner Erörterung bedarf, inwieweit das Gericht sonst verpflichtet ist, die anwaltlich vertretene Klagepartei darauf hinzuweisen, daß ihr Klagevorbringen nicht substantiiert und nicht schlüssig sei (BGH NJW 1984, 310/311 u. Anm. Deubner).
  • BGH, 21.04.1986 - II ZR 198/85

    Pfändung eines Anteils an einer BGB -Gesellschaft

    Auszug aus OLG München, 16.06.1987 - 5 U 5165/86
    Die Pfändung als solche berührt nämlich noch nicht die Grundlagen der Gesellschaft (vgl. BGH NJW 1986, 1991/1992).
  • BGH, 25.06.1958 - IV ZR 75/58

    Rechtsmittelverzicht bei Scheidungsurteil

    Auszug aus OLG München, 16.06.1987 - 5 U 5165/86
    Sie wäre allerdings dann als unzulässig zu verwerfen (§ 519 b Abs. 1 ZPO ), wenn das Rechtsmittel wegen anderweitiger Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien (etwa auf Grund einer Vereinbarung: BGHZ 28, 45/52) nicht statthaft wäre (Zöller/Schneider ZPO 15. Aufl. § 514 Rn 9 und Rn 12).
  • BGH, 11.11.1964 - IV ZR 320/63

    Zulässigkeit neuen Vorbringens in einem nachgelassenen Schriftsatz

  • OLG München, 03.07.1979 - 25 U 1261/79
  • OLG Celle, 04.05.1977 - 3 U 94/76
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